
Vol 8 (2026), No 3: 195–211
DOI: 10.21248/jfml.2026.159
Hinweis der Herausgeber*innen: Dieser Beitrag ist Teil des Quo-vadis-Themenhefts und wurde daher keinem Peer-Review-Verfahren unterzogen.
Nicht-Mitmachen in digitalen Räumen – die Verweigerung als Herausforderung der Medienlinguistik
(Theoretisch-konzeptioneller Beitrag)
Abstract
Nicht-Mitmachen in digitalen Räumen ist keine bloße Abwesenheit, sondern eine kommunikativ wirksame Form der Abweichung von erwarteten Reaktionsformen. Der Beitrag untersucht, wie das Ausbleiben oder die Veränderung von Anschlusskommunikation – von der ausbleibenden Antwort bis zum demonstrativen Rückzug – nicht (nur) als individuelle Entscheidung, sondern (auch) als Ergebnis von Zuschreibungsprozessen verstanden werden muss. Dabei wird zwischen Nicht-Mitmachen als erwartungsabweichender Praxis und Verweigerung als spezifischer kommunikativer Rahmung differenziert. Anhand exemplarischer Fälle zeigt der Beitrag, wie solche Praktiken in konkreten Konstellationen als Verweigerung markiert werden – und warum dies zugleich eine Machtfrage ist: Wer kann was als Verweigerung deuten, und unter welchen Bedingungen wird dies wirksam? Der Beitrag plädiert für eine systematische Einbeziehung von Nicht-Mitmachen in die Medienlinguistik, um die Normen und Ordnungen der digitalen Teilhabe sichtbar zu machen – auch und besonders im Zeichen der zunehmenden KI-Integration.
Keywords: Nicht-Mitmachen, Verweigerung, erwartungsabweichende Praxis, Zuschreibung, Konstellationen der Verweigerung, digitale Kommunikation, kommunikative Erwartungen, Teilhabe
1 Das Web als Partizipationsgeschichte – Einleitung
Die Geschichte des Internets lässt sich als Geschichte zunehmender Partizipation erzählen. Während das sogenannte Web 1.0 vor allem als Raum der Informationsdistribution diente, markierte das Web 2.0 den Übergang zum „Mitmach-Web“, in dem Nutzer:innen nicht mehr nur rezipieren, sondern produzieren, kommentieren und sich vernetzen (vgl. Jenkins 2006; Bruns 2008; zur Begriffsprägung auch O’Reilly 2007). Die Figur des „Prosumers“ (bzw. bei Bruns (2008): der „Produsage“) steht paradigmatisch für diesen Wandel. Aus Rezipient:innen wurden Partizipand:innen. Mit der Integration intelligenter Algorithmen, künstlicher Intelligenz (KI) und der umfassenden Vernetzung von Daten im Web 3.0 verschiebt sich der Fokus erneut, ohne dass die partizipative Grundfigur aufgegeben würde: Beteiligung erscheint nun als ko-kreative, technologiegetriebene Praxis (vgl. Dobrin 2022).
Diese Erzählung beschreibt jedoch nicht nur technische Entwicklungen, sondern etabliert ein normatives Paradigma (vgl. Jenkins et al. 2009; van Dijck 2013): Digitale Medien gelten als Ermöglichungsräume von Teilhabe; Sichtbarkeit, Responsivität und Interaktion werden zu strukturellen Erwartungen in digitalen Räumen; und vor diesem Hintergrund wird Partizipation zur Norm (wobei ‚Norm‘ hier gleichermaßen als Ist-Zustand wie auch als Soll-Zustand zu verstehen ist[1]). In solchen Konstellationen ist Nicht-Partizipation selten bloß Abwesenheit; sie wird wahrgenommen, gedeutet und mit Bedeutung versehen. Dass Nicht-Partizipation selbst zum Gegenstand öffentlicher Aushandlung wird, zeigt sich beispielsweise an der Diskussion um das sogenannte Lurking, bei dem das bloße Mitlesen ohne sichtbare Beteiligung als problematische Form fehlender Partizipation thematisiert wird.
Auffällig ist, dass die medienlinguistische Forschung zu digitaler Kommunikation[2] zwar vielfältige Formen digitaler Partizipation – vom Kommentieren über das Liken bis zur kollaborativen Textproduktion – analysiert hat (vgl. Androutsopoulos 2014; Beißwenger/Storrer 2008; Gredel 2018; Schlobinski 2020), aber Praktiken des Nicht-Mitmachens bislang weniger systematisch in den Blick genommen wurden. Dabei gewinnt gerade in partizipationsorientierten Medienumgebungen die Frage an Kontur, wie Formen des Nicht-Mitmachens – etwa Entzug, Schweigen oder Ausstieg – kommunikativ gerahmt, bewertet und mitunter als Verweigerung markiert werden. Die folgenden Überlegungen beziehen sich dabei auf digitale Kommunikationsräume in einem weiten Sinn; berücksichtigt werden neben öffentlichen Plattformen auch semi-private und interpersonale Kommunikationsformen wie Messenger-Dienste.
Zunächst wird der Zusammenhang von Anschlusskommunikation und Erwartungsstrukturen in digitalen Kommunikationsumgebungen herausgearbeitet (Abschnitt 2), bevor Formen des Nicht-Mitmachens als erwartungsabweichende kommunikative Praxis beschrieben werden (Abschnitt 3). In einem nächsten Schritt wird zwischen Nicht-Mitmachen und Verweigerung unterschieden, wobei Verweigerung als spezifische Zuschreibung gefasst wird (Abschnitt 4). Anhand exemplarischer Fälle aus unterschiedlichen digitalen Kommunikationskontexten werden diese Überlegungen sodann illustriert (Abschnitt 5). Abschließend werden die Ergebnisse im Hinblick auf Nicht-Mitmachen und Verweigerung als Machtfrage gebündelt (Abschnitt 6) und darauf aufbauend Konsequenzen für die medienlinguistische Forschung diskutiert (Abschnitt 7).
Dabei werden die Begriffe Partizipation, Beteiligung und Mitmachen in funktionaler Hinsicht unterschiedlich akzentuiert verwendet: Partizipation bezieht sich vor allem auf den diskursiv etablierten Leitbegriff, Beteiligung dient eher als analytische Kategorie, während Mitmachen konkrete kommunikative Praxis bezeichnet.
2 Von der möglichen zur strukturell erwartbaren Partizipation
Die eingangs skizzierte Entwicklung des Netzes als Partizipationsgeschichte beschreibt zunächst eine Ausweitung kommunikativer Möglichkeiten. Mit der technischen Absenkung von Publikations- und Distributionshürden ist Partizipation strukturell prinzipiell allen möglich, die Zugang zu einem internetfähigen, digitalen Endgerät haben: Nutzer:innen können kommentieren, teilen, annotieren oder eigene Inhalte publizieren. Kommunikation ist nicht mehr primär unidirektional organisiert, sondern potenziell reziprok.
Diese Verschiebung lässt sich kommunikationstheoretisch als Transformation von Anschlussmöglichkeiten beschreiben. Kommunikation kann – in systemtheoretischer Perspektive – als ein Prozess verstanden werden, der durch weitere Kommunikation fortgeführt wird (vgl. Luhmann 1984: 190). Mit dem Wandel der gesellschaftlich prägenden Verbreitungsmedien verändern sich zugleich die Bedingungen kommunikativer Anschlussfähigkeit (vgl. Baecker 2007). Diese Anschlussmöglichkeiten sind jedoch nicht allein als abstrakte Potenziale zu verstehen, sondern werden durch die jeweiligen technischen und medialen Umgebungen konkret strukturiert. Entscheidend ist, dass digitale Kommunikationsumgebungen mit ihrer spezifischen Architektur diese Fortsetzung nicht nur als mögliche, sondern als sichtbare und erwartbare Anschlussoption strukturieren (vgl. boyd 2010 zu kommunikativen Affordanzen; van Dijck/Poell 2013 zu Plattformlogiken): Beiträge sind so gestaltet, dass sie prinzipiell beantwortbar, weiterverarbeitbar und als anschlussfähig erkennbar sind. Technisch integrierte Reaktionsoptionen (Kommentarfelder, Antwortfunktionen, Reaktionsbuttons) inszenieren Anschluss damit als naheliegende Fortsetzung eines Beitrags.
Vor dem Hintergrund dieser Architektur der Responsivität lässt sich die Erwartbarkeit von Partizipation präziser fassen. Für digitale Öffentlichkeiten sind insbesondere drei Dimensionen relevant:
• Strukturelle Verfügbarkeit von Anschluss: Beiträge sind prinzipiell jederzeit beantwortbar; Anschluss ist technisch niedrigschwellig realisierbar und wird durch spezifische Interaktionsformate (z. B. Kommentarfelder oder Antwortfunktionen) gezielt ermöglicht.
• Sichtbarkeit von Anschluss: Reaktionen sind öffentlich beobachtbar; ihre Sichtbarkeit ist dabei selbst Ergebnis medialer und plattformbezogener Ordnungen von Kommunikation, die bestimmte Anschlussformen hervorheben und andere zurücktreten lassen; Kommunikation wird für Dritte nachvollziehbar.
• Quantifizierbarkeit von Anschluss: Beteiligung wird zählbar (z. B. Likes, Kommentare, Shares) und damit vergleichbar; die metrische Erfassung verstärkt die Orientierung an Anschlusskommunikation.
Diese drei Dimensionen tragen gemeinsam dazu bei, dass Anschlusskommunikation nicht nur möglich, sondern erwartbar wird. Erwartung ist hierbei nicht als individueller Wunsch zu verstehen, sondern als sozial geteilte Annahme darüber, wie Kommunikation typischerweise verläuft. Solche Erwartungen beruhen auf wiederholten Mustern sozialen Handelns und sedimentieren sich als „geronnene Norm-Erfahrungen“ (Fix 2009: 1302), die auf der Erwartung von Musterhaftem gründen (vgl. Fix 2009: 1310; s. a. Fix 1987). Kommunikationsteilnehmer:innen orientieren sich dabei an der Annahme, dass bestimmte Anschlussformen – etwa Antworten, Reaktionen oder Kommentierungen – erwartbar sind, und unterstellen zugleich, dass ihr Gegenüber diese Erwartung teilt. Diese wechselseitige Unterstellung lässt sich mit Luhmann (1972: 35) als „Erwartungserwartung“ fassen. Erwartungen stabilisieren sich demnach nicht primär durch explizite Aushandlung, sondern durch implizite Geltungsunterstellung im Vollzug von Kommunikation (vgl. Gloy 1995: 88–89; Gloy 2004: 393–394).
Vor diesem Hintergrund lässt sich Partizipation in digitalen Öffentlichkeiten als verfestigte Erwartungsstruktur beschreiben: Wo Anschluss technisch verfügbar, sichtbar und quantifizierbar ist und regelmäßig realisiert wird, verdichten sich Erfahrungswerte zu einem Erwartungshorizont, der zukünftige Kommunikation vorstrukturiert. Dies ist auch (mit Einschränkung) in privaten oder semi-privaten digitalen Kommunikationsräumen – etwa in Messenger-Diensten – der Fall: Zwar sind Reaktionen nicht öffentlich einsehbar und auch nicht vergleichbar quantifizierbar; aber auch hier entstehen durch technische Anzeigen wie Lesebestätigungen oder durch niedrigschwellige Reaktionsmöglichkeiten spezifische Erwartungsstrukturen. Auf Beiträge werden bestimmte Formen von Anschluss typischerweise erwartet – etwa Antworten, Kommentierungen oder zustimmende bzw. ablehnende Reaktionen. Das Ausbleiben einer solchen Reaktion ist dabei nicht folgenlos: Es kann als Abweichung von einem unterstellten Verlauf wahrgenommen und damit erklärungsbedürftig werden. In diesem Sinne gewinnt die zunächst implizite Erwartung normative Qualität; Partizipation wird strukturell erwartbar.[3] Diese Erwartbarkeit ist dabei untrennbar an die medialen Bedingungen digitaler Kommunikation gebunden: Sie entsteht nicht unabhängig von technischen Strukturen, sondern wird durch diese zugleich ermöglicht und geformt.
3 Nicht-Mitmachen als analytische Kategorie
Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen ist nicht die Unterscheidung zwischen Partizipation und Nicht-Partizipation im Sinne von Anwesenheit oder Abwesenheit von Kommunikation. Eine solche Gegenüberstellung würde Nicht-Mitmachen auf Fälle des Ausbleibens von Anschlusskommunikation reduzieren. Vor dem Hintergrund der im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen Erwartungsstrukturen digitaler Kommunikation ist es analytisch präziser, Mitmachen und Nicht-Mitmachen relational zu bestimmen: als Bezugnahmen auf erwartete Anschlusskommunikation.
Mitmachen lässt sich entsprechend als Realisierung erwarteter Anschlussformen beschreiben. Nicht-Mitmachen hingegen bezeichnet jede Form der Abweichung von solchen Erwartungen. Diese Abweichung ist nicht ausschließlich als Ergebnis individueller Entscheidungen zu verstehen, sondern kann ebenso aus strukturellen, situativen oder technischen Bedingungen resultieren, die Anschlusskommunikation erschweren, verhindern oder unterschiedlich wahrscheinlich machen. Die Abweichung kann sowohl darin bestehen, dass Anschlusskommunikation ausbleibt, als auch darin, dass sie in einer Weise erfolgt, die den unterstellten Erwartungen nicht entspricht. Nicht-Mitmachen wird damit nicht auf Schweigen reduziert, sondern als Oberbegriff für unterschiedliche Formen erwartungsabweichender Praxis gefasst.
Analytisch lassen sich zwei grundlegende Formen von Erwartungsabweichungen unterscheiden:
1. Ausbleibender Anschluss: Erwartete Anschlusskommunikation erfolgt nicht, Interaktionsangebote werden nicht aufgegriffen, Beiträge bleiben unbeantwortet, wobei der ausbleibende Anschluss nicht notwendigerweise auf eine bewusste Nicht-Reaktion zurückzuführen ist, sondern auch aus eingeschränkter Sichtbarkeit, selektiver Wahrnehmung oder situativen Bedingungen resultieren kann.
2. Abweichender Anschluss: Anschlusskommunikation erfolgt, entspricht jedoch nicht den unterstellten Erwartungen an Form oder Verlauf, etwa durch Themenwechsel, das Unterlaufen erwarteter Reaktionsweisen oder andere Formen kommunikativer Störung.
Beide Formen sind auf der Ebene der beobachtbaren Kommunikation zunächst hinsichtlich ihrer Bedeutung unterbestimmt. Das Ausbleiben von Anschluss ist (nur) als strukturelle Leerstelle im Kommunikationsverlauf beschreibbar, die unterschiedliche Ursachen haben kann (z. B. plattformbedingte Sichtbarkeitslogiken, ungleiche Aufmerksamkeitsverteilungen, Vergessen einer Antwort im Kommunikationsalltag oder bewusste Entscheidung), ohne dass diese Differenzen bzw. die Ursachen selbst kommunikativ unmittelbar sichtbar wären. Auch abweichender Anschluss ist nicht aus sich heraus eindeutig bestimmt: Ob eine Reaktion als erwartungskonform oder -abweichend gilt, erschließt sich erst im Verhältnis zu unterstellten Erwartungen. Beide Formen des Nicht-Mitmachens – das Ausbleiben von Anschluss ebenso wie erwartungsabweichender Anschluss – verweisen damit auf die Relationalität von Nicht-Mitmachen: Es entsteht nicht unabhängig, sondern nur in Bezug auf erwartete Anschlussformen.
Erwartungsabweichungen lassen sich weiter danach differenzieren, ob sie primär auf strukturelle Bedingungen oder auf individuelle Praktiken zurückgeführt werden. Zum einen kann Nicht-Mitmachen strukturell bedingt sein. Anschlusskommunikation bleibt aus oder nimmt andere Formen an, weil Aufmerksamkeit selektiv verteilt ist, kommunikative Möglichkeiten ungleich zugänglich sind sowie technische und mediale Bedingungen bestimmte Formen der Beteiligung begünstigen und andere erschweren oder Anschlusskommunikation selektiv sichtbar machen bzw. unsichtbar halten (vgl. Abschnitt 2). In solchen Fällen ist Nicht-Mitmachen weniger als individuelle Entscheidung denn als Effekt struktureller Bedingungen zu verstehen. Zum anderen kann Nicht-Mitmachen als individuelle kommunikative Praxis gefasst werden, in der Akteur:innen Erwartungen nicht erfüllen, unterlaufen oder zurückweisen. Hier rückt die Frage in den Vordergrund, wie erwartungsabweichende Anschlussformen praktisch realisiert werden und wie diese Praktiken kommunikativ gerahmt sind.
Mit der Bestimmung von Nicht-Mitmachen als erwartungsabweichender Praxis ist ein analytischer Rahmen gewonnen, der unterschiedliche Formen des Ausbleibens oder Abweichens von Anschlusskommunikation beschreibbar macht. Dabei wurde deutlich, dass das Nicht-Mitmachen unter unterschiedlichen strukturellen und situativen Bedingungen entstehen und nicht auf eindeutige Ursachen oder Intentionen zurückgeführt werden kann. Allerdings ist mit dieser Beschreibung noch nicht geklärt, welche kommunikative Relevanz das Nicht-Mitmachen erhält. Nicht jedes Nicht-Mitmachen wird zum Gegenstand weiterer Thematisierung oder Bewertung. Vielmehr stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen erwartungsabweichende Praktiken als bedeutsam markiert und insbesondere ob und inwiefern solche Praktiken als Verweigerung interpretiert werden. Damit verschiebt sich der Fokus: Im Folgenden geht es nicht mehr primär um die Beschreibung erwartungsabweichender Praxis, sondern um die Prozesse ihrer kommunikativen Deutung als Verweigerung.
4 Verweigerung als Phänomen zwischen erwartungsabweichender Praxis und Zuschreibung
Verweigerung ist analytisch nicht mit Nicht-Mitmachen gleichzusetzen. Beide Begriffe beziehen sich auf unterschiedliche analytische Zugriffsebenen desselben kommunikativen Geschehens: Während Nicht-Mitmachen auf die Ebene beobachtbarer erwartungsabweichender Praxis referiert, verweist Verweigerung auf deren kommunikative Deutung und Rahmung. Eine Bestimmung von Verweigerung als rein interpretativer Kategorie greift jedoch zu kurz, da sie ausblendet, dass Verweigerung stets an konkrete Formen erwartungsabweichender Praxis gebunden ist. Verweigerung entsteht vielmehr im Zusammenspiel beider analytisch unterscheidbarer Dimensionen: zwischen erwartungsabweichender Praxis und ihrer kommunikativen Wahrnehmung, Weiterverarbeitung und Zuschreibung.[4] In diesem Sinne lässt sich Verweigerung als ein relationales Phänomen beschreiben.
Diese Perspektive schließt an das Forschungsprogramm „Konstellationen der Verweigerung“ an, das Verweigerung nicht als bestimmten Handlungstyp versteht, sondern als Ergebnis kommunikativer Prozesse (vgl. Becker et al. 2026). Demnach wird eine Handlung „erst dann zur Verweigerung, wenn sie in den Konstellationen, auf die sie sich bezieht, wahrgenommen, wenn sie als Verweigerung verstanden, bezeichnet und an sie als Verweigerung kommunikativ angeschlossen wird“ (Becker et al. 2026: 6). Zugleich bleibt jede Zuschreibung von Verweigerung an Formen erwartungsabweichender Praxis – an ein Nicht-Mitmachen – gebunden. Ohne eine Abweichung von unterstellten Erwartungen gäbe es keinen Anlass, eine Handlung als Verweigerung zu interpretieren.
Die Beziehung zwischen Praxis und Zuschreibung ist dabei kontingent. Erwartungsabweichungen können vorliegen, ohne dass sie als Verweigerung gedeutet werden, etwa wenn sie als zufällig, strukturell bedingt oder situationsangemessen erscheinen. Umgekehrt können erwartungsabweichende Handlungen als Verweigerung interpretiert werden, auch dann, wenn sie „nicht als solche beabsichtigt waren“ (Becker et al. 2026: 7). Ebenso können explizite Verweigerungsbekundungen unbeachtet bleiben oder nicht als solche anerkannt werden (vgl. Becker et al. 2026).
Entscheidend für diese Prozesse sind die jeweiligen kommunikativen Konstellationen, in denen Nicht-Mitmachen stattfindet. Konstellationen lassen sich als Konfigurationen von Beteiligten, Erwartungen und situativen Bedingungen verstehen, die bestimmen, welche Formen von Anschlusskommunikation als naheliegend, angemessen oder erforderlich gelten. Letztlich referiert das theoretisch offene Konzept der Konstellation auf „alle strukturierten Ordnungen […], in denen die Beteiligten einander relativ gefestigte Erwartungen entgegenbringen“ (Becker et al. 2026: 6).
Innerhalb solcher Konstellationen erhält das Nicht-Mitmachen seine Bedeutung nicht aus sich heraus, sondern im Verhältnis zu unterstellten Erwartungen. Dieselbe Handlung – etwa das Ausbleiben einer Antwort – kann je nach Kontext als belanglos, als situationsangemessen oder als Verweigerung erscheinen. Verweigerung ist damit kein stabiler Bedeutungsgehalt bestimmter Praktiken, sondern ein Ergebnis situativer Deutungsprozesse. Dabei ist diese Deutung nicht notwendig an externe Beobachter:innen gebunden. Sie kann ebenso durch die handelnden Akteur:innen selbst erfolgen, die ihr eigenes Handeln als Verweigerung rahmen und interpretieren. Verweigerung entsteht somit nicht nur im Urteil Dritter, sondern auch in reflexiven Selbstdeutungen, die kommunikativ anschlussfähig gemacht werden können.
Zugleich bleibt Verweigerung auf die Erwartungen bezogen, von denen sie sich absetzt. Sie lässt sich in diesem Sinne als eine Figur des Entzugs beschreiben, die gleichzeitig nur in Bezug auf eine bestehende Konstellation verständlich wird (vgl. Becker et al. 2026: 5–6). Verweigerung ist damit weder bloße Negation noch vollständiger Rückzug, sondern eine Form der Bezugnahme durch Abweichung (im Begriff ‚Nicht-Mitmachen‘ ist diese zweifache Relation bereits sprachlich angelegt).
Dass solche Abweichungen unter den Bedingungen digitaler Kommunikation in besonderer Weise sichtbar und deutbar werden, wurde in den vorangegangenen Abschnitten bereits gezeigt. Für die hier verfolgte Argumentation ist entscheidend, dass Verweigerung auch unter diesen Bedingungen nicht aus der Praxis allein hervorgeht, sondern erst im Zusammenspiel von erwartungsabweichendem Handeln und dessen kommunikativer Zuschreibung entsteht. In der Folge stellt sich nicht primär die Frage, was Verweigerung ist, sondern wie sie in konkreten kommunikativen Zusammenhängen erkennbar, anschlussfähig und wirksam wird.
5 Verweigerung als kommunikative Praxis
Die Frage nach der Hervorbringung von Verweigerung lenkt den Blick auf die Ebene der Praxis. Dabei geht es nicht darum, bestimmte Handlungsformen als Verweigerung zu klassifizieren, sondern zu untersuchen, wie kommunikative Praktiken im digitalen Raum so gestaltet sind, dass sie als Entzug von Beteiligung wahrnehmbar werden können. Die folgenden Überlegungen haben dabei einen exemplarischen und explorativen Charakter: Sie zielen nicht auf eine systematische Typologie, sondern darauf, unterschiedliche Konstellationen sichtbar zu machen, in denen Verweigerung praktisch hervorgebracht und/oder zugeschrieben wird.
Ein naheliegendes Beispiel ist das Ausbleiben erwarteter Anschlusskommunikation, wie es etwa unter dem Begriff des Ghosting diskutiert wird, der insbesondere in interpersonalen digitalen Kommunikationskontexten wie Messenger-Diensten oder Dating-Plattformen Verwendung findet. Charakteristisch ist hier, dass eine erwartete Reaktion nicht nur punktuell ausbleibt, sondern kommunikative Anschlussmöglichkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg – bis hin zu einem dauerhaften Abbruch – nicht realisiert werden. Auf der Ebene der Praxis lässt sich zunächst lediglich eine Leerstelle im Kommunikationsverlauf feststellen, deren zeitliche Ausdehnung selbst zur Bedeutungsbildung beiträgt: Je länger Anschluss ausbleibt, desto eher wird das Ausbleiben als relevant und erklärungsbedürftig wahrgenommen. Gerade weil einzelne ausbleibende Antworten im digitalen Kommunikationsalltag häufig auf Vergessen oder zeitliche Verzögerungen zurückgeführt werden können, gewinnt das längerfristige und wiederholte Ausbleiben von Anschluss seine spezifische Deutungsqualität. Auffällig ist, dass mit der Bezeichnung als Ghosting diese Leerstelle nicht neutral beschrieben, sondern bereits spezifisch gerahmt wird. Der Begriff wird typischerweise aus der Perspektive derjenigen verwendet, die von dem Ausbleiben von Anschluss betroffen sind, und bringt damit eine Deutung ins Spiel, in der das Nicht-Reagieren als sozial bedeutsamer Entzug von Beteiligung erscheint. In dieser Perspektive wird das Ausbleiben von Kommunikation nicht als Zufall oder situative Kontingenz, sondern als Form der Verweigerung lesbar gemacht. Die Zuschreibung ist damit nicht bloß nachträgliche Einordnung, sondern konstitutiver Bestandteil des Begriffs.
Ähnlich gelagert, aber anders strukturiert sind Praktiken, die nicht im vollständigen Ausbleiben, sondern in der Reduktion von Anschluss bestehen. Unter dem Schlagwort silent quitting wird etwa beschrieben, dass Beteiligung formal aufrechterhalten, zugleich aber auf ein Minimum reduziert wird. Kommunikation erfolgt weiterhin, entspricht jedoch nicht den unterstellten Erwartungen an Engagement, Responsivität oder Kooperationsbereitschaft. Auch hier ist nicht die Praxis selbst eindeutig als Verweigerung bestimmbar, sondern ihre Einordnung hängt davon ab, ob die reduzierte Beteiligung als legitime Begrenzung oder als verweigernde Haltung interpretiert wird.
Während die Beispiele Ghosting und silent quitting Verweigerung zwischen Handlung und Zuschreibung sichtbar machen, tritt Verweigerung in anderen Fällen vor allem oder ausschließlich als Ergebnis von Zuschreibungsprozessen hervor. Dies gilt insbesondere für öffentlich beobachtbare Kommunikationssituationen, in denen das Ausbleiben von Anschluss nicht nur zwischen Beteiligten, sondern auch durch Dritte wahrgenommen und bewertet wird. So kann etwa das Ausbleiben einer Reaktion auf eine öffentliche Anfrage – bspw. auf Social-Media-Plattformen oder in politischer Kommunikation – von Beobachtenden kommentiert und als gezielte Ignoranz oder „Nicht-Stellungnahme“ problematisiert werden. Wenn auf eine öffentlich adressierte Frage keine Antwort erfolgt, kann dies von Dritten als bewusstes Ausweichen interpretiert und entsprechend gerahmt werden („Warum antwortet X nicht?“). Anders als im Fall des Ghosting, das typischerweise in interpersonalen Kommunikationszusammenhängen verortet ist, ist das Nicht-Mitmachen hier nicht innerhalb einer dyadischen Beziehung, sondern in einem erweiterten kommunikativen Kontext verortet, in dem auch ein Publikum an der Bedeutungszuschreibung beteiligt ist. Die Zuschreibung setzt dabei an einer öffentlich sichtbaren Leerstelle im Kommunikationsverlauf an: Ein erwarteter Anschluss bleibt aus und wird im Nachhinein als verweigernd interpretiert. Vergleichbare Zuschreibungen lassen sich auch außerhalb öffentlicher Plattformen, in adressatenbezogenen digitalen Kommunikationskontexten wie bspw. Gruppenchats beobachten, in denen das Ausbleiben erwarteter Reaktionen thematisiert und als verweigernd gedeutet wird.
In anderen Fällen richtet sich die Zuschreibung nicht auf das Ausbleiben, sondern auf die abweichende Form des Anschlusses. So können etwa ausweichende Antworten, Themenverschiebungen oder das Unterlaufen erwarteter Antwortformate als Verweigerung rezipiert werden, obwohl kommunikativ reagiert wurde. Wenn auf eine konkrete Frage lediglich allgemein oder indirekt geantwortet wird, kann dies als Nicht-Beantwortung der eigentlichen Frage interpretiert werden („Das ist keine Antwort“). Die Zuschreibung kann sich dabei sowohl auf das inhaltliche als auch auf das sprachliche Wie des Anschlusses beziehen. So kann eine Reaktion als verweigernd gelten, wenn sie zwar formal anschließt, aber die erwartete sachliche Auseinandersetzung unterläuft – etwa in sprachkritischen Kommentaren wie „Lern doch erstmal wie man ‚tolerieren‘ schreibt, bevor du dich mit derart komplexen Themen beschäftigst“ (Brommer/Müller i. Dr., im Titel). In solchen Fällen wird nicht auf vorgebrachte Argumente eingegangen; stattdessen werden sprachliche Normabweichungen des Gegenübers kommentiert oder diese zum Anlass für Abwertung genommen. Die Reaktion verschiebt damit den Fokus von der inhaltlichen Auseinandersetzung auf die Bewertung der sprachlichen Form (vgl. Brommer/Müller i. Dr.), wodurch das eigentliche Thema der Kommunikation abgebrochen wird; eine inhaltliche Auseinandersetzung wird verweigert, wie es bspw. auch beim Phänomen Whataboutism der Fall ist, das eine thematische Verschiebung herbeiführt. Ähnliche Dynamiken zeigen sich auch in privaten digitalen Kommunikationskontexten, etwa wenn in Messenger-Kommunikation auf eine inhaltliche Anfrage lediglich mit einer kurzen Reaktion – bspw. einem Emoji oder einer knappen Bestätigung – geantwortet wird. Auch hier kann die Form des Anschlusses als unzureichend und damit als verweigernd interpretiert werden.
Einen weiteren, anders gelagerten Fall von Verweigerung stellen demonstrative Praktiken wie das Verlassen von Plattformen oder das Löschen von Accounts dar. Hier liegt zunächst eine klar identifizierbare Handlung vor: Beteiligung wird nicht nur reduziert oder modifiziert, sondern explizit beendet. Dies gilt auch für Praktiken, die nicht notwendig öffentlich vollzogen werden, etwa wenn Personen ihre digitale Erreichbarkeit gezielt einschränken oder sich aus bestimmten Kommunikationszusammenhängen zurückziehen. Zugleich sind solche Handlungen in besonderem Maße auf Zuschreibung angewiesen, um als Verweigerung lesbar zu werden. Das Löschen eines Accounts kann ebenso als beiläufige Entscheidung, als pragmatische Selbstregulation oder etwa im Sinne eines digital detox als temporäre Entlastungsstrategie erscheinen. Ebenso kann das Verschwinden eines Accounts auf eine Sperrung durch die Plattform oder auf technische Ursachen zurückzuführen sein. Erst wenn das Verlassen von Plattformen oder das Löschen von Accounts durch Dritte oder durch die handelnde Person selbst gerahmt oder kommentiert wird – etwa als bewusste Distanzierung von Plattformlogiken oder als Kritik an digitalen Kommunikationsverhältnissen –, erhält es den Status einer Verweigerung. In diesen Fällen zeigt sich besonders deutlich, dass Verweigerung weder in der Handlung noch in der Zuschreibung allein liegt, sondern aus deren Verschränkung hervorgeht.
6 Nicht-Mitmachen und Verweigerung: auch eine Machtfrage – Fazit
Die vorliegenden Überlegungen haben Nicht-Mitmachen und Verweigerung als Phänomene bestimmt, die sich nicht auf die Abwesenheit von Kommunikation oder auf individuelle Entscheidungen reduzieren lassen. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass digitale Kommunikationsumgebungen durch strukturell erwartbare Anschlusskommunikation geprägt sind. Dadurch erscheint Nicht-Mitmachen nicht als bloße Leerstelle, sondern als kommunikativ relevante Differenz im Erwartungshorizont.
Mit der Unterscheidung zwischen Nicht-Mitmachen und Verweigerung wurde ein analytischer Rahmen entwickelt, der zwischen erwartungsabweichender Praxis und ihrer Deutung differenziert. Nicht-Mitmachen bezeichnet dabei Formen ausbleibender oder abweichender Anschlusskommunikation, während Verweigerung als spezifische Zuschreibung zu verstehen ist, in der solche Praktiken als bedeutsamer Entzug von Beteiligung interpretiert werden. Verweigerung entsteht demnach weder in der Praxis selbst noch unabhängig von ihr, sondern im Zusammenspiel von Handlung und Zuschreibung innerhalb konkreter kommunikativer Konstellationen. Ob und inwiefern erwartungsabweichende Praktiken als Verweigerung gelten, hängt von ihrer situativen Wahrnehmung und Zuschreibung ab. Zuschreibungen können sowohl durch Dritte erfolgen als auch von den handelnden Akteur:innen selbst ausgehen, die ihr eigenes Verhalten als Verweigerung rahmen.
Vor diesem Hintergrund tritt die Machtdimension von Verweigerung deutlicher hervor. Wenn Verweigerung als Zuschreibung zu verstehen ist, stellt sich die Frage, wer über die Möglichkeit verfügt, solche Zuschreibungen durchzusetzen und wirksam werden zu lassen. Digitale Kommunikationsumgebungen sind durch asymmetrische Sichtbarkeits-, Beteiligungs- und Deutungsbedingungen geprägt, die beeinflussen, wessen Zuschreibungen sich durchsetzen und wessen Verhalten als verweigernd markiert wird. Diese Asymmetrien betreffen sowohl die Ebene der Zuschreibung als auch die der Handlung selbst. Nicht allen Akteur:innen ist es gleichermaßen möglich, erwartete Anschlusskommunikation folgenlos auszusetzen oder zu unterlaufen. Während einige ihre Beteiligung flexibel steuern oder begrenzen können, sind andere stärker an Erwartungen kontinuierlicher Responsivität gebunden – etwa in professionellen, institutionellen oder plattformabhängigen Kontexten. Nicht-Mitmachen ist damit nicht nur eine Frage des Handelns, sondern auch der Bedingungen, unter denen dieses Handeln möglich ist, sowie der Konsequenzen, die eine Verweigerung nach sich zieht. Nicht-Mitmachen und Verweigerung können entsprechend nur dann angemessen beschrieben werden, wenn diese ungleich verteilten Handlungsmöglichkeiten systematisch mitgedacht werden.
7 Konsequenzen für die medienlinguistische Forschung – Ausblick
Die hier entwickelte Perspektive legt nahe, Nicht-Mitmachen und Verweigerung systematisch in die medienlinguistische Analyse digitaler Kommunikation zu integrieren. Während sich die Forschung bislang vor allem auf Formen und Praktiken der Beteiligung konzentriert hat, rückt damit die Analyse der konstellativen Bedingungen in den Fokus, unter denen Beteiligung hervorgebracht und begrenzt wird. Damit verbindet sich zugleich eine doppelte methodische Herausforderung für die Medienlinguistik: Das Ausbleiben erwarteter Anschlusskommunikation ist als kommunikativ relevante Leerstelle analytisch schwer zu fassen, da es – vergleichbar mit dem grammatischen Phänomen der Ellipse – per definitionem nicht vorhanden ist und seine Analyse die Rekonstruktion von etwas Abwesendem erfordert (vgl. Frick 2017: 3). Demgegenüber verlangen erwartungsabweichende Formen des Anschlusses interpretative und rekonstruktive Verfahren, in denen die jeweils zugrunde liegenden Erwartungen, Bezugsrahmen und Zuschreibungen erschlossen werden müssen, um solche Praktiken als Verweigerung verständlich zu machen. Dies legt eine Kombination unterschiedlicher Datengrundlagen nahe: Neben digitalen Interaktionsdaten selbst sind insbesondere jene Formen der Anschluss- und Metakommunikation aufschlussreich, in denen Erwartungen und Zuschreibungen explizit oder implizit verhandelt werden. Ebenso erscheint die Verbindung korpuslinguistischer, diskursanalytischer und qualitativ-rekonstruktiver Verfahren vielversprechend, um sowohl wiederkehrende Muster erwartungsabweichender Kommunikation als auch ihre situative Deutung in konkreten Kommunikationskonstellationen zu erfassen.
Gerade die Analyse von Nicht-Mitmachen und Verweigerung eröffnet dabei ein besonderes Erkenntnispotenzial, da sich über sie grundlegende Strukturen kommunikativer Erwartungen und Zuschreibungen erschließen lassen. In diesem Sinne lässt sich der Beitrag als Impuls für eine gegenwärtige Standortbestimmung der Medienlinguistik lesen. Wenn digitale Kommunikation durch strukturell erwartbare Anschlusskommunikation geprägt ist, wird Nicht-Mitmachen zu einem zentralen analytischen Zugang: Es macht sichtbar, welche Formen von Beteiligung vorausgesetzt und normativ stabilisiert werden. Angesichts aktueller Entwicklungen wie der zunehmenden Integration von KI in kommunikative Praktiken und der Verdichtung postdigitaler Kommunikationsverhältnisse verschärft sich zudem diese Perspektive. Wenn kommunikative Prozesse ko-kreativ und technisch mitstrukturiert organisiert sind, stellt sich die Frage nach Partizipation in doppelter Hinsicht: nicht nur in Bezug auf menschliche Akteur:innen, sondern auch mit Blick auf die Rolle von KI als Mitproduzentin von Kommunikation. Damit rückt zugleich die Frage in den Vordergrund, wie Beteiligung zwischen menschlichen und technischen Instanzen verteilt, begrenzt und reguliert wird – etwa in der Frage, in welchem Umfang und in welcher Form KI an Kommunikationsprozessen beteiligt sein soll oder darf oder auch in welchen Fällen und aus welchen Gründen sie selbst das Mitmachen verweigern sollte.
Mit der zunehmenden Verbreitung KI-generierter Texte verschiebt sich darüber hinaus die Frage, was überhaupt als legitime Beteiligung gilt. Der inzwischen verbreitete Vorwurf, ein Beitrag sei „von einer KI geschrieben“, problematisiert nicht das Ausbleiben von Beteiligung, sondern deren Urheberschaft und Authentizität. Während sich die in diesem Beitrag untersuchten Zuschreibungen auf Formen des Nicht-Mitmachens beziehen, richten sich solche Zuschreibungen im Kontext generativer KI auf die Legitimität scheinbar gelungener Beteiligung. Vor diesem Hintergrund betrifft Nicht-Mitmachen nicht nur den Entzug menschlicher Beteiligung, sondern auch die bewusste Begrenzung oder Zurückweisung technischer Mitwirkung. Die Analyse von Nicht-Mitmachen und Verweigerung eröffnet damit einen Zugriff auf die Bedingungen kommunikativer Teilhabe selbst. Sie verschiebt den Fokus von der Beschreibung einzelner Praktiken hin zur Rekonstruktion der Ordnungen, in denen Partizipation organisiert und strukturiert wird – und leistet so einen Beitrag zur theoretischen und methodischen Profilierung der Medienlinguistik.
Literatur
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[1] Nach Link (2013: 351–354) geht vom Ist-Zustand zwangsläufig eine normative Kraft und präskriptive Wirkung aus. Der Ist-Zustand (= Usus, Regelmäßigkeit) ist demnach zwangsläufig immer auch Soll-Zustand (= Erwartung, Verpflichtung, Regelgemäßheit), vgl. hierzu ausführlich Brommer (2018: 318–321).
[2] Als Teilbereich der Medienlinguistik auch als „Internetlinguistik“ gelabelt (als „Internet Linguistics“ von Crystal (2011) eingeführt, durch Marx/Weidacher (2014) fürs Deutsche etabliert).
[3] Die hier beschriebene Erwartbarkeit von Partizipation ist nicht mit einer gleichmäßigen Verteilung tatsächlicher Beteiligung gleichzusetzen. Für digitale Öffentlichkeiten wird vielmehr seit Langem auf ausgeprägte Beteiligungsasymmetrien hingewiesen (vgl. etwa Hargittai/Walejko 2008; zur sog. 90-9-1-Regel vgl. Nielsen 2006). Diese Asymmetrien ändern jedoch nichts daran, dass Anschlusskommunikation als strukturell erwartbare Form digitaler Kommunikation präsent bleibt.
[4] In Abschnitt 5 wird dies illustriert anhand von Phänomenen wie Ghosting, silent quitting oder dem demonstrativen Verlassen digitaler Plattformen.